Er führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Rat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, der Organe der dezentralen Stellen, des Generalsekretärs oder der leitenden Beamten fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Rates aus und legt dem Rat eigene Vorschläge und Anregungen vor.
Die Sitzungen des Gemeindeausschusses sind nicht öffentlich. Die bezügliche Niederschrift ist auf Wunsch den Ratsmitgliedern auszuhändigen.