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Die Gemeindekommissionen haben die Aufgabe, in den jeweils festgelegten Bereichen zu beraten, zu recherchieren, zu prüfen, zu fördern und Vorschläge zu unterbreiten.
Ergebnisse: 4
Die Führung der Bibliothek in verwaltungsmässiger, organisatorischer und kultureller Hinsicht obliegt dem Bibliotheksrat.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft gibt im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Baugenehmigung eine begründete, nicht bindende Stellungnahme ab.
Der Jugendbeirat setzt sich für die Belange der Jugendlichen und Kinder in der Gemeinde ein und hat beratende Funktion.
Die Einsetzung des Seniorenbeirates ist in der Satzung der Gemeinde verankert.