Gemeindekommission für Raum und Landschaft

Nach Abschluss der Überprüfung und Bearbeitung des Baugesuches seitens des zuständigen Gemeindeamtes und des Gemeindetechnikers gibt die Gemeinde­baukommission ihr Gutachten in jenen Fällen ab, in denen die Baukonzession im Sinne der vorangehenden Artikel erforderlich ist und zwar unter folgenden Gesichtspunkten:

  • hinsichtlich der Raumordnungsaspekte
  • mit Bezug auf die Hygiene
  • hinsichtlich des Landschaftsschutzes
  • über die technischen Belange
  • mit Bezug auf die Ästhetik

Mitglieder

Ersatzmitglieder

DEU